Es waren einmal ein V und ein Z

ErstiVZ, AbiturVZ, BewerberVZ, SchülerVZ, AlumniVZ, FreundeVZ, PennerVZ, FickenVZ – sie alle verletzen angeblich die schutzwürdige Marke VZ und bringen eine Verwechslungsgefahr mit sich.

 

„Das VZ-Kürzel wird aus unserer Sicht ganz sicher mit dem Studiverzeichnis in Verbindung gebracht“, so die Begründung von StudiVZ. Was machen jetzt bloß all die VZs, die schon existierten, bevor aus zwei Großbuchstaben eine schutzbedürftige Marke wurde? Mal schauen, was es sonst noch so an VZs gibt… Aha, abgemahnt werden sollten auf jeden Fall die Seiten der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen (www.vz-nrw.de) und der Viehzentrale Südwest (www.vz-gmbh.de).

 

Recht hat StudiVZ! Schließlich assoziiere ich auch augenblicklich mit dem einen ein Verzeichnis aller Menschen in NRW, mit dem anderen eine Community der deutschen GmbHs. Auch www.jrk-vz.de könnte ich aus Versehen mit dem StudiVZ verwechseln. Daher, liebes Jugendrotkreuz-Verzeichnis: Sucht Euch lieber schnell eine neue Domain, bevor die Abmahnung auch in Euer Haus flattert. Um zukünftigen Ärger und Debatten zu vermeiden, schlage ich vor, die Buchstabenkombination VZ einfach generell zu verbieten, wenn Sie nicht im Zusammenhang mit StudiVZ steht.

 

Mal googeln, was dann noch so auf der Strecke bliebe… Die deutsche Forschungsgemeinde für Straßenbau und Verkehrswesen sollte in keinem Fall mehr von VZ sprechen. Für „Verwitterungsgrad Zersetzt“ wird sich jawohl auch eine andere Abkürzung finden. Und warum Steuerexperten von VZ sprechen, wenn die den „Veranschlagungs-Zeitraum“ als Bemessungsgrundlage unserer Besteuerung meinen, ist mir sowieso unerklärlich. Ganz zu schweigen von all den Menschen, deren Initialen V.Z. sind. Die benutzen ihre Kürzel doch eh nur, um Verwirrung zu stiften… 

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